Aktuelles Urteil: Pflegebedürftige können Wohnungskosten absetzen.

08.04.2014

Die Kosten für die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen in einem Seniorenstift können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Steuer abgesetzt werden. Die Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung seien als außergewöhnliche Belastungen einzustufen, erklärten die höchsten deutschen Steuerrichter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (VI R 20/12).

Mehr dazu hier

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>