08.04.2014
Die Kosten für die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen in einem Seniorenstift können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Steuer abgesetzt werden. Die Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung seien als außergewöhnliche Belastungen einzustufen, erklärten die höchsten deutschen Steuerrichter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (VI R 20/12).