Kategorie-Archiv: Gesetzliches

Familienpflegezeit

Zum 1.1.2015 wurde die neue Familienpflegezeit gestartet. Danach können pflegende Angehörige bis zu 10 Tage Auszeit für die akute Pflege von Angehörigen nehmen. In der Zeit erhalten sie Pflegeunterstützungsgeld. Dann kann man auch eine Pflegezeit bis zu 6 Monaten nehmen. In der Zeit arbeitet man entweder gar nicht oder nur nur teilweise. Bei der Freistellung von 24 Monaten arbeitet man nur teilweise.

Mehr Informationen dazu gibt es auf: http://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html

Ich bin gespannt, wie diese neuen Angebote angenommen werden. Meist kommt die Pflegesituation ja schleichend. Und oft arrangiert man sich dann damit. Oder wie meine Oma immer sagte: Man wächst mit seinen Aufgaben.