Ab heute, 2. Januar 2017, ist das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) gültig. Die Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Die Begutachtungskriterien ändern sich (alle die bereits heute eine Pflegestufe haben, werden automatisch “übergeleitet”).
weitere Informationen gibt hier
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/faq-psg.html