Kategorie-Archiv: Patienentenvorsorge

Vollmacht die zweite

So, nun endlich habe ich Post vom Amtsgericht. Die vorliegende Vollmacht ist ausreichend. Eine Betreuung ist nicht notwendig. Die Stunden möchte ich gar nicht zusammenzählen, die ich gebraucht habe, bis diese Entscheidung gefallen ist. Viele Telefonate mit der Pflegekasse und auch mit dem Heim. Jetzt hinterlege ich zusätzlich zur Vollmacht auch noch die Bestätigung vom Amtsgericht bei der Pflegekasse, der Krankenkasse und dem ambulanten Dienst. Wir haben übrigens die christliche Patientenvorsorge – kann man sich hier laden.