Vorsorgevollmacht

In den letzten Wochen und Monaten werden immer mehr Vorträge zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten. Ich habe zwei davon gehört. Die Inhalte waren doch unterschiedlich. Meine Eltern und ich haben uns die Broschüren vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de) runter geladen und diese für unsere Vollmachten genutzt. Man kann sich diese auch schicken lassen. Bei den Pflegestützpunkten liegen diese meist auch vor.

Hierin benennen Sie eine Person, die bereit ist für Sie zu handeln, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Hierfür können Sie das Formular aus der Broschüre nutzen. Wichtig ist, dass Sie wirklich ausführlich definieren für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Als Bereiche gelten: Gesundheit / Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht. Wichtig ist auch das der Vollmachtsempfänger „Untervollmachten“ erteilen darf. Es kann ja sein, dass der Bevollmächtigte nicht vor Ort ist, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen.

Geben Sie die Vollmacht auch nur einer Person, mehrere Personen zusammen sind nicht handlungsfähig (also nicht allen Kindern gemeinsam). Sie können auch weitere Personen benennen, die für den ersten Bevollmächtigten einspringen können.

Aber das Wichtigste: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander und lassen sich ggf. beraten. Ein Unfall kann schneller passieren als man denkt. Und sie Vollmacht muss auch gefunden werden!

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