“Kinder haften für ihre Eltern”, so werben einige Versicherungen für die private Pflegezusatz-Versicherung. Das ist im Grunde genommen auch richtig. Kinder müssen für ihre Eltern zahlen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können. Was ja im Pflegefall durchaus vorkommen kann. Aber über das Thema “Elternunterhalt” gibt es viele “Märchen”. Kinder verarmen nicht, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen. Sie müssen sich auch nicht verschulden. So wurde zum Beispiel der monatliche Selbstbehalt in 2015 auf 1.800 EUR pro Monat heraufgesetzt. Auch das sogenannte Schonvermögen wurde erhöht. Margit Winkler vom Institut Generationenberatung hat die Details zum Thema Elternunterhalt zusammengefasst, hier können Sie diese lesen.
Elternunterhalt
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