Kategorie-Archiv: Allgemein

PSG II

Ab heute, 2. Januar 2017, ist das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) gültig. Die Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Die Begutachtungskriterien ändern sich (alle die bereits heute eine Pflegestufe haben, werden automatisch “übergeleitet”).

weitere Informationen gibt hier

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/faq-psg.html

Neue Broschüre „Zu Hause gut versorgt“ von der BAGSO

Mit einer neuen Broschüre informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) über kostenlose und kostenpflichtige Hilfsangebote für ältere Menschen. Der 50-seitige Ratgeber, dessen Erstellung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ermöglicht wurde, ist kostenfrei erhältlich.

„Die Broschüre soll ermutigen, sich Unterstützung zu holen, wenn es nötig ist. Man weiß heute, dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann, wenn man sich traut, rechtzeitig Hilfe und Unterstützung anzunehmen“, so der Vorsitzende der BAGSO und ehemalige Bundesminister Franz Müntefering.

Der Ratgeber enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zu Angeboten rund um den Haushalt, Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Fahrdiensten, Hausnotruf, Wohnungsanpassungsmaßnahmen oder Umzugshilfen. Checklisten am Ende der Kapitel nennen die Punkte, auf die man bei der Auswahl eines Dienstleisters unbedingt achten sollte.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Die Broschüre verbessert die Transparenz der Angebote auf dem Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen und bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Anbieter anhand von Qualitätskriterien. Es ist ein rundum gelungener Ratgeber, der für viele Menschen im Alltag sehr nützlich sein kann.“

Bestelladresse (gerne auch in größerer Stückzahl):

BAGSO e.V.

Bonngasse 10, 53111 Bonn

Fax: 0228 / 24 99 93 20

E-Mail: wittig@bagso.de

oder hier runterladen:

http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2016/Broschuere_Zu_Hause_gut_versorgt.pdf

 

Vorsorgevollmacht

In den letzten Wochen und Monaten werden immer mehr Vorträge zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten. Ich habe zwei davon gehört. Die Inhalte waren doch unterschiedlich. Meine Eltern und ich haben uns die Broschüren vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de) runter geladen und diese für unsere Vollmachten genutzt. Man kann sich diese auch schicken lassen. Bei den Pflegestützpunkten liegen diese meist auch vor.

Hierin benennen Sie eine Person, die bereit ist für Sie zu handeln, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Hierfür können Sie das Formular aus der Broschüre nutzen. Wichtig ist, dass Sie wirklich ausführlich definieren für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Als Bereiche gelten: Gesundheit / Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht. Wichtig ist auch das der Vollmachtsempfänger „Untervollmachten“ erteilen darf. Es kann ja sein, dass der Bevollmächtigte nicht vor Ort ist, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen.

Geben Sie die Vollmacht auch nur einer Person, mehrere Personen zusammen sind nicht handlungsfähig (also nicht allen Kindern gemeinsam). Sie können auch weitere Personen benennen, die für den ersten Bevollmächtigten einspringen können.

Aber das Wichtigste: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander und lassen sich ggf. beraten. Ein Unfall kann schneller passieren als man denkt. Und sie Vollmacht muss auch gefunden werden!

Was kostet eine Pflegezusatz-Versicherung

Wenn man selbst erlebt hat, was Pflege kostet, der kommt schnell darauf, dass das eigene Vermögen nicht unbedingt ausreicht. Meine Eltern sind in der Lage die Zusatzkosten aufzufangen. Meine Rente wird dazu aber nicht ausreichen. Ich habe daher eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Wer nur mal schauen will, was es kostet unter der Seite  http://www.pflegetarif-detektiv.de kann man sich schnell ein Angebot einholen. Ohne viele Daten von sich preisgeben zu müssen.

Elternunterhalt

“Kinder haften für ihre Eltern”, so werben einige Versicherungen für die private Pflegezusatz-Versicherung. Das ist im Grunde genommen auch richtig. Kinder müssen für ihre Eltern zahlen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können. Was ja im Pflegefall durchaus vorkommen kann. Aber über das Thema “Elternunterhalt” gibt es viele “Märchen”. Kinder verarmen nicht, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen. Sie müssen sich auch nicht verschulden. So wurde zum Beispiel der monatliche Selbstbehalt in 2015 auf 1.800 EUR pro Monat heraufgesetzt. Auch das sogenannte Schonvermögen wurde erhöht. Margit Winkler vom Institut Generationenberatung hat die Details zum Thema Elternunterhalt zusammengefasst, hier können Sie diese lesen.

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Honig im Kopf

nun endlich habe auch ich mir den Film “Honig im Kopf” angeschaut. Nachdem ich ja schon viele Diskussionen gelesen und auch gesehen habe, hatte sehr viele Vorurteile gegen den Film. Keines wurde bestätigt. Man darf halt keine Dokumentation über demenziell veränderte Menschen erwarten. Auch sind die finanziellen Rahmenbedingungen der Familie nicht der “Durchschnitt”. Aber es ja auch ein Film. Und ein Film darf übertreiben. Toll finde ich wie die Enkelin mit ihrem Opa umgeht. Sie hat keine Erwartungen an ihren Opa. Sie will nur, dass es ihm gut geht!

Ich habe es selber erlebt, ich versuche meinen Vater in meine Welt, die ja auch mal seine war, zurückzuholen. Das geht aber nicht. Er hat jetzt seine eigene. Und nur dort kann ich ihn treffen.

Sichtbar im dunklen

Viele ältere Menschen trauen sich in der dunklen Jahreszeit auch nicht mehr so gern nach draußen – weil sie sich nicht sicher fühlen. Winterjacken sind ja oft auch dunkel und haben keine reflektierenden Streifen. Da ich meine Eltern nicht überzeugen konnte Warnwesten zu tragen (ich habe beim Fahrradfahren immer eine an), habe ich die Rollatoren sichtbarer gemacht. Dazu habe ich die Griffe der Rollatoren mit Reflektorenbändern, die Fahrradfahrer nutzen, umwickelt. Zusätzlich gibt es vorne an den Rollatoren Kinderwagenlichter (solche Lichter gibt es auch für Rollatoren, aber die für Kinderwagen sind wesentlich günstiger). Damit kann man den Weg ausleuchten und wird auch besser gesehen.

Umbauten

Meinen Eltern fällt es zunehmend schwerer aus dem Bett aufzustehen – nicht weil sie müde sind, sondern weil das Bett zu niedrig ist. Das Bett wurde jetzt auf “Füße” gestellt. Also unter die Bettpfosten wurden Holzklötze gestellt. So ist das Bett jetzt 15 cm höher, das erleichtert das aufstehen ungemein. Allerdings war der Weg bis zu den Füßen ein langer. Ich habe verschiedene Tischler / Schreiner angerufen. Keiner wollte diesen “kleinen” Auftrag annehmen. Auch die erste Idee, das Bett auf eine höhere Platte zu stellen, wollte keiner bauen. Die “Füße” wurden jetzt in der Nachbarschaft angefertigt.

In dem Bereich Umbauten / Anpassungen von Wohnungen ist sicher ein großes Geschäftsfeld für Handwerker.

Neuer Gesetzesentwurf: Bezahlte Pflegezeit ab 2015

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurde heute darüber berichtet, dass ein neuer Gesetzesentwurf geplant ist: Kinder sollen im plötzlichen Pflegefall der Eltern finanziell unterstützt werden. Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber ein “Pflegeunterstützungsgeld” in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Einkommens erhalten, berichtet die “Passauer Neue Presse”. Laut “Kölner Stadt-Anzeiger” soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengeldes orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.

hier der komplette Artikel

Grundsätzlich ist das eine gute Idee! Aber was heißt denn “plötzlicher” Pflegefall? Wenn die Eltern ins Krankenhaus kommen? Oder wenn der MDK kommt? Pflegebedürftigkeit kommt ja oft schleichend und nicht plötzlich.

 

Wohin mit den vielen Sachen der Eltern – lassen Sie ein Auktionshaus schätzen

Heute möchte ich einen Tipp von Freunden weitergeben. Diese mussten die Wohnung der Eltern auflösen. Dann stand man vor der Frage: Sind die Möbel, der Schmuck, die Teppiche und das Geschirr von Wert? Sie haben dann ein Auktionshaus um eine Besichtigung gebeten. Die Mitarbeiter konnten sehr schnell sagen, was lohnt sich zu verkaufen (und zu welchem Preis) und was ist “wertlos”. Das Erstaunen war groß – Möbel, die man immer für “wertvoll” hielt, waren uninteressant – dagegen war Geschirr durchaus was wert.

Bis zur Auktion vergehen dann mehrere Monate – man erhält also nicht sofort Geld. Aber bei einem Auktionshaus kann man sich sicher sein, dass diese alles richtig einschätzen.

Jetzt ist noch die Frage – was macht man mit dem Rest – ich werde berichten.