Vollmachten

Die Pflegebedürftigkeit kommt oft schnell und ungeplant. Oder auch ein Krankenhausaufenthalt der Eltern. Dreh- und Angelpunkt aller Vollmachten ist die Bankvollmacht. Diese sollte für alle Konten, mit allein-Verfügungsberechtigung und über “den Tod hinaus” gelten. Das ist die einzige Vollmacht, die man nicht “formlos” machen kann.

Patientenverfügung / Betreuungsvollmacht.P6020047

Beide sollten in einer Hand sein. Und auch bei mehreren Geschwistern, sollte immer nur einer die Vollmacht haben. Sonst ist man nicht handlungsfähig. Sehr umfangreich ist die christliche Patientenvorsorge. Weitere Infos gibt es beim Bundesministerium der Justiz. In jedem Fall sollten sich Eltern und Kinder darüber intensiv unterhalten. Hat man als Kind im Ernstfall die Kraft, den Wunsch der Eltern auch durchzusetzen? Das ist nicht einfach. Hier finden Sie weitere Informationen

Notarielle Generalvollmacht

Ist in der Regel nicht notwendig. Nur wenn man eine Immobilie verkaufen will, dann ist eine Notarielle Vollmacht erforderlich. Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie ab.