Demenz

Demenz – die unheimliche Krankheit. Leider wissen wir viel zu wenig. Menschen mit Demenz leben in ihrer eigenen Welt. Wir können versuchen ein Teil ihrer Welt zu sein, das ist nicht immer einfach. Ich habe es bei meinem Vater erlebt. Wer mehr verstehen und lernen will, dem empfehle ich www.demenz-partner.de! Unter Downloads gibt es Informationen, die helfen Demenz besser zu verstehen. Auch werden von verschiedenen Unternehmen und Organisationen auch “Kurse” angeboten. Einfach mal stöbern.

PSG II

Ab heute, 2. Januar 2017, ist das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) gültig. Die Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Die Begutachtungskriterien ändern sich (alle die bereits heute eine Pflegestufe haben, werden automatisch “übergeleitet”).

weitere Informationen gibt hier

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/faq-psg.html

Neue Broschüre „Zu Hause gut versorgt“ von der BAGSO

Mit einer neuen Broschüre informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) über kostenlose und kostenpflichtige Hilfsangebote für ältere Menschen. Der 50-seitige Ratgeber, dessen Erstellung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ermöglicht wurde, ist kostenfrei erhältlich.

„Die Broschüre soll ermutigen, sich Unterstützung zu holen, wenn es nötig ist. Man weiß heute, dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann, wenn man sich traut, rechtzeitig Hilfe und Unterstützung anzunehmen“, so der Vorsitzende der BAGSO und ehemalige Bundesminister Franz Müntefering.

Der Ratgeber enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zu Angeboten rund um den Haushalt, Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Fahrdiensten, Hausnotruf, Wohnungsanpassungsmaßnahmen oder Umzugshilfen. Checklisten am Ende der Kapitel nennen die Punkte, auf die man bei der Auswahl eines Dienstleisters unbedingt achten sollte.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Die Broschüre verbessert die Transparenz der Angebote auf dem Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen und bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Anbieter anhand von Qualitätskriterien. Es ist ein rundum gelungener Ratgeber, der für viele Menschen im Alltag sehr nützlich sein kann.“

Bestelladresse (gerne auch in größerer Stückzahl):

BAGSO e.V.

Bonngasse 10, 53111 Bonn

Fax: 0228 / 24 99 93 20

E-Mail: wittig@bagso.de

oder hier runterladen:

http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2016/Broschuere_Zu_Hause_gut_versorgt.pdf

 

Vorsorgevollmacht

In den letzten Wochen und Monaten werden immer mehr Vorträge zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten. Ich habe zwei davon gehört. Die Inhalte waren doch unterschiedlich. Meine Eltern und ich haben uns die Broschüren vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de) runter geladen und diese für unsere Vollmachten genutzt. Man kann sich diese auch schicken lassen. Bei den Pflegestützpunkten liegen diese meist auch vor.

Hierin benennen Sie eine Person, die bereit ist für Sie zu handeln, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Hierfür können Sie das Formular aus der Broschüre nutzen. Wichtig ist, dass Sie wirklich ausführlich definieren für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Als Bereiche gelten: Gesundheit / Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht. Wichtig ist auch das der Vollmachtsempfänger „Untervollmachten“ erteilen darf. Es kann ja sein, dass der Bevollmächtigte nicht vor Ort ist, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen.

Geben Sie die Vollmacht auch nur einer Person, mehrere Personen zusammen sind nicht handlungsfähig (also nicht allen Kindern gemeinsam). Sie können auch weitere Personen benennen, die für den ersten Bevollmächtigten einspringen können.

Aber das Wichtigste: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander und lassen sich ggf. beraten. Ein Unfall kann schneller passieren als man denkt. Und sie Vollmacht muss auch gefunden werden!

Seniorengerecht umbauen und umräumen

Die meisten Wohnungen und Häuser sind nicht barrierefrei. Die kleinen und größeren Hindernisse merkt man erst, wenn man sich nicht mehr ganz so gut bewegen kann.

Nach und nach haben wir bei meinen Eltern umgestellt und umgebaut. Einige kleinere Tische mussten weichen, um Platz zu schaffen für den Rollator. Alle Teppiche wurden festverklebt. Das Bett wurde auf „10cm hohe Füße“ gestellt. An unterschiedlichen Stellen in der Wohnung und im Bad haben wir Griffe angebracht. Einige davon sind fest mit der Wand verschraubt. Andere sind mit Saugnäpfen gesichert.

In der Küche haben wir Geschirr und Lebensmittel, die täglich genutzt werden in Griffhöhe gestellt. Jetzt stehen nicht mehr alle Tassen und Teller zusammen, sondern Tassen, Kaffee, Marmelade etc. Alles was nicht täglich gebraucht wird, wurde in andere Schränke „ausgelagert“.

Das Umbauen und Umstellen ist nicht so einfach, wie man es sich vorstellt. Sich von Gewohnheiten und Ordnung zu trennen, fällt nicht unbedingt leicht.

Ausflüge zum Tag der offenen Tür

Jetzt im Sommer ist die perfekte Zeit für Ausflüge. Auch wenn meine Eltern nicht mehr so weite Wege gehen können, sie sind immer noch neugierig auf Neues. Seit letztem Jahr gehen sie auch immer regelmäßig in die umliegenden Seniorenheime. Jedes Haus hat im Frühjahr oder Sommer einen Tag der offenen Tür. Natürlich kann man sich dabei auch das Haus anschauen (dazu macht man aber besser einen separaten Termin). Viel wichtiger ist aber das Unterhaltungsprogramm wie zum Beispiel kurze Konzerte oder andere Vorführungen. Daneben gibt es auch immer gutes Essen und man trifft neue Menschen. Seit dem meine Eltern die verschiedenen Häuser kennen gelernt haben, verliert sich auch das „schlechte“ Bild von Seniorenheimen. Sie können sich immer besser mit dem Gedanken anfreunden, in eines der Häuser zu ziehen.

Was kostet eine Pflegezusatz-Versicherung

Wenn man selbst erlebt hat, was Pflege kostet, der kommt schnell darauf, dass das eigene Vermögen nicht unbedingt ausreicht. Meine Eltern sind in der Lage die Zusatzkosten aufzufangen. Meine Rente wird dazu aber nicht ausreichen. Ich habe daher eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Wer nur mal schauen will, was es kostet unter der Seite  http://www.pflegetarif-detektiv.de kann man sich schnell ein Angebot einholen. Ohne viele Daten von sich preisgeben zu müssen.

Elternunterhalt

“Kinder haften für ihre Eltern”, so werben einige Versicherungen für die private Pflegezusatz-Versicherung. Das ist im Grunde genommen auch richtig. Kinder müssen für ihre Eltern zahlen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können. Was ja im Pflegefall durchaus vorkommen kann. Aber über das Thema “Elternunterhalt” gibt es viele “Märchen”. Kinder verarmen nicht, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen. Sie müssen sich auch nicht verschulden. So wurde zum Beispiel der monatliche Selbstbehalt in 2015 auf 1.800 EUR pro Monat heraufgesetzt. Auch das sogenannte Schonvermögen wurde erhöht. Margit Winkler vom Institut Generationenberatung hat die Details zum Thema Elternunterhalt zusammengefasst, hier können Sie diese lesen.

P6190014

Honig im Kopf

nun endlich habe auch ich mir den Film “Honig im Kopf” angeschaut. Nachdem ich ja schon viele Diskussionen gelesen und auch gesehen habe, hatte sehr viele Vorurteile gegen den Film. Keines wurde bestätigt. Man darf halt keine Dokumentation über demenziell veränderte Menschen erwarten. Auch sind die finanziellen Rahmenbedingungen der Familie nicht der “Durchschnitt”. Aber es ja auch ein Film. Und ein Film darf übertreiben. Toll finde ich wie die Enkelin mit ihrem Opa umgeht. Sie hat keine Erwartungen an ihren Opa. Sie will nur, dass es ihm gut geht!

Ich habe es selber erlebt, ich versuche meinen Vater in meine Welt, die ja auch mal seine war, zurückzuholen. Das geht aber nicht. Er hat jetzt seine eigene. Und nur dort kann ich ihn treffen.

Familienpflegezeit

Zum 1.1.2015 wurde die neue Familienpflegezeit gestartet. Danach können pflegende Angehörige bis zu 10 Tage Auszeit für die akute Pflege von Angehörigen nehmen. In der Zeit erhalten sie Pflegeunterstützungsgeld. Dann kann man auch eine Pflegezeit bis zu 6 Monaten nehmen. In der Zeit arbeitet man entweder gar nicht oder nur nur teilweise. Bei der Freistellung von 24 Monaten arbeitet man nur teilweise.

Mehr Informationen dazu gibt es auf: http://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html

Ich bin gespannt, wie diese neuen Angebote angenommen werden. Meist kommt die Pflegesituation ja schleichend. Und oft arrangiert man sich dann damit. Oder wie meine Oma immer sagte: Man wächst mit seinen Aufgaben.