Neuer Gesetzesentwurf: Bezahlte Pflegezeit ab 2015

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurde heute darüber berichtet, dass ein neuer Gesetzesentwurf geplant ist: Kinder sollen im plötzlichen Pflegefall der Eltern finanziell unterstützt werden. Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber ein “Pflegeunterstützungsgeld” in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Einkommens erhalten, berichtet die “Passauer Neue Presse”. Laut “Kölner Stadt-Anzeiger” soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengeldes orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.

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Grundsätzlich ist das eine gute Idee! Aber was heißt denn “plötzlicher” Pflegefall? Wenn die Eltern ins Krankenhaus kommen? Oder wenn der MDK kommt? Pflegebedürftigkeit kommt ja oft schleichend und nicht plötzlich.

 

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